Kircheneintritt

Zurück in die Gemeinschaft: Kircheneintritt einfach erklärt

Der Kircheneintritt, ob als (Wieder-)Eintritt nach einem Austritt oder als Aufnahme als Erwachsener, ist ein bewusster Schritt zurück in die christliche Gemeinschaft. Entgegen der Annahme, dass ein Austritt eine endgültige Entscheidung sei, ist der Rückweg oft einfacher als gedacht.

Für einen Wiedereintritt kann es unterschiedliche Gründe geben:

  • Die Suche nach Halt in einer Gemeinschaft, gemeinsames Gebet und Gottesdienste.
  • Der Wunsch, eine Patenschaft zu übernehmen.
  • Der Wunsch, Kinder taufen zu lassen oder selbst die Konfirmation zu erleben.
  • Für viele Paare ist eine kirchliche Trauung ein zentraler Wunsch.
  • In sozialen oder caritativen Einrichtungen kann die Mitgliedschaft in einer Konfession ein Pluspunkt oder sogar Voraussetzung sein.
  • Der Wunsch, sich aktiv in der Kirchengemeinde zu engagieren.

Ein Wiedereintritt ist unkompliziert:

  1. Sie nehmen Kontakt zu dem/der zuständigen Pfarrer/die Pfarrerin oder zu einer Widereintrittsstelle auf.
  2. Ein persönliches Gespräch, oft im Pfarramt, dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Klärung von Fragen.
  3. In der Regel benötigt man den Personalausweis, die Taufurkunde und die Austrittsbescheinigung (falls vorhanden).
  4. Gemeinsam wird die Eintrittserklärung ausgefüllt. Der Eintritt ist oft unmittelbar mit der Unterzeichnung gültig.

Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenlos. Nach dem Eintritt fällt jedoch, sofern lohnsteuerpflichtig, wieder Kirchensteuer an.

Die Taufe ist die Grundvoraussetzung für die Mitgliedschaft. Wer bereits getauft ist (egal ob evangelisch oder katholisch), kann direkt wieder eintreten. Wer noch nicht getauft ist, kann sich auf den Eintritt vorbereiten und taufen lassen.

Der Wiedereintritt ist ein persönlicher Akt, der oft als Rückkehr zu den eigenen Wurzeln oder als bewusste Entscheidung für christliche Werte verstanden wird.

Pastor Jörn Contag